Planung nach HOAI

Gebäude- und Systemtechnik in Weinstadt

Wir planen für Sie nach HOAI

In der Fassung vom Juli 2021 wird die Planung nach HOAI – Honorarordnung für Architekten und Ingenieure – und damit die Abrechnungen für beide Berufsgruppen geregelt. Festgehalten wird, welche Leistungen sowohl Ingenieure als auch Architekten passend zur Abrechnung erbringen müssen.

Im einzelnen gliedern sich die Leistungen in neun unterschiedliche Phasen und setzen sich wie im Folgenden genannt zusammen.

1. Ermittlung der Grundlagen:
Die erste Phase gilt als Projekt-/ Maßnahmenbeginn. Mit den Bauherren zusammen klärt der Architekt/ Ingenieur die Wünsche, Nutzungsanforderungen und das Finanzielle. Der Architekt/ Ingenieur gibt dabei auch einen Überblick über die benötigten zusätzlichen Fachkräfte.

2. Vorplanung:
Der Architekt/ Ingenieure erstellt mehrere Planskizzen und Vorschläge auf Grundlage der besprochenen Anforderungen und Wünsche der Bauherren. Es werden bei Bedarf erste Informationen bei Bauämtern eingeholt und das Projekt auf seine Kosten geprüft.

3. Planung des Entwurfs:
Die Planskizzen werden konkretisiert und das Planungskonzept zusammen mit der Objektbeschreibung ein Entwurf entwickelt.

4. Planung der Genehmigung:
Nach Vorlage und Genehmigung der fertigen Entwürfe durch die Bauherren, kümmert sich der Architekt/ Ingenieur um sämtliche notwendigen Zustimmungen und Genehmigungen bei den zuständigen Ämtern. Bei Bedarf wird verhandelt und Anpassungen an den Entwürfen vorgenommen.

5. Planung der Ausführung:
Der Architekt/ Ingenieur plant ausführlich die Umsetzung der Baupläne.

6. Vergabevorbereitung:
Die Bauleistungen sind nun klar definiert und aufgeteilt. Der Architekt/ Ingenieur betraut nun verschiedene Handwerker mit den einzelnen Aufgaben. Wenn nötig leitete er Vergabeverfahren ein und vergleicht unterschiedliche Angebote.

7. Mitwirkung bei der Vergabe:
Die endgültige Entscheidung der Vergabe verbleibt beim Bauherren. Allerdings wertet der Architekt/ Ingenieur mit seinem Fachwissen die unterschiedlichen Angebote im Vorfeld aus, trifft eine Vorauswahl und berät den Bauherren.

8. Überwachung des Baufortschritts:
Die zentrale Aufgabe als Bauleiter liegt beim Architekten/Ingenieur und ist essenziell für jeden Bauherren. Damit werden Mängel vermieden bzw. frühzeitig erkannt. Auch wird der anvisierte Zeitplan überwacht.

9. Dokumentation:
Nach Fertigstellung des Bauwerks erfolgt eine Baubegehung durch den Architekten/ Ingenieur, um etwaige Baumängel zu erkennen. Darüber hinaus wird eine detaillierte Dokumentation sämtlicher Aufträge und Rechnungen des Bauvorhabens erstellt.

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